🎭 Anmeldung zum Gemünnemer Züchle

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Eure Gruppe

Teilnahme

Anmelder

Verantwortliche Person

Wichtig: Die verantwortliche Person muss volljährig und während des gesamten Züchles anwesend sein. Für sie gilt absolutes Alkoholverbot.

Ist der Anmelder gleichzeitig die verantwortliche Person?

Auflagen

Auflagen zum Züchle

Verantwortliche Person: Jede Gruppe muss eine volljährige und während des gesamten Züchles anwesende verantwortliche Person benennen. Für diese Person gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Sicherheit & Organisation

  • Handwägen müssen ausreichend gesichert sein.
  • Die B26 darf nur auf Anordnung der Feuerwehr befahren werden.

Ausschank & Gegenstände

  • Zerbrechliche oder schwere Gegenstände, zum Beispiel Glasflaschen, dürfen nicht an Zuschauer abgegeben werden.
  • Ausschank nur in Pappbechern.

Jugendschutz (§ 9 JuSchG)

  • Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche entgegen den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Likör und Schnaps nur aus Plastikbechern bzw. Kunststoff-„Klopferli“.